Wie wird man Patenkind?

Vorbemerkungen

Damit eine Patenschaft zustande kommt, muss das Kind eine Reihe von Bedingungen erfüllen, die unser Verein gesetzt hat.

Diese Bedingungen resultieren teils aus der Gemeinnützigkeits-forderung des Finanzamts für die Anerkennung von Spenden-bescheinigungen, teils aus unserer Satzung.

Diese Bedingungen müssen erfüllt werden:

  • Das Kind muss die Schule besuchen. Nehmen Eltern das Kind aus irgendeinem Grund von der Schule, erlischt die Patenschaft.
  • Die Familie darf kein Eigentum besitzen.
  • Die Familie muss arbeitslos oder geringverdienend sein.
  • Das Kind oder die Familie darf nicht anderweitig gefördert sein.
  • Die Förderung erfolgt unabhängig von einer Religions- oder Kastenzugehörigkeit.
  • Mädchen und Buben sind gleichgestellt.
  • Voll- und Halbwaisen werden bevorzugt gefördert.

 

Und so läuft eine Patenschaft ab

Ein Fördervorschlag kommt vom Lehrer, Pfarrer oder von den Eltern selbst.

Die Eltern müssen ein Kinderdatenblatt ausfüllen. Dabei wird ihnen geholfen, denn 90% dieser Eltern können weder lesen noch schreiben.

Unser Verbindungsmann in Madurai, der von uns fest angestellt ist, prüft die Förderbedingungen und die Glaubwürdigkeit der Angaben vor Ort zusammen mit der Schule.

Das Kinderdatenblatt kommt nach Deutschland zu Pfarrer Stephen. Er überprüft die Daten noch einmal auf Stimmigkeit und gibt das Kind für die Förderung frei. Jetzt bekommt der Vereinsvorsitzende diese Kinderdatenblätter.

Wenn SIE jetzt eine Kinderpatenschaft übernehmen, wird Ihnen das entsprechende Kind zugewiesen.

In unregelmäßigen Abständen und unangekündigt überprüft unser Mitarbeiter vor Ort, ob der Schulbesuch tatsächlich erfolgt.

Weil doppelt genäht besser hält, lassen wir uns die Schulzeugnisse zuschicken, bevor es Geld gibt.

Wenn das Kind die Schule verlässt, egal aus welchem Grund (Abschluss, Arbeitsaufnahme, Benehmen...) erlischt auch die Förderwürdigkeit. Erfolgt ein Schulabbruch vor Ende der regulären Schulzeit (10 Jahre) verfallen auch die angesparten Teile der Ausbildungsföderung in den allgemeinen Spendentopf.

Unter Umständen kann das Kind, z.B. beim Studium, weiter gefördert werden. Dann übernimmt unser allgemeiner Spendentopf die Finanzierung.

Sie erhalten nun einen Hinweis mit der Bitte, ein anderes Kind als Pate zu übernehmen.

Und wenn Sie die Patenschaft beenden? Dann wird das Kind aus dem allgemeinen Spendentopf weiter gefördert.

 

Auf Wunsch komme ich auch bei Ihnen vorbei, um einen Informationsabend zu gestalten.
Rufen Sie mich an unter 08457/1268